Wo steht die Schweizer Finanzmarktstrategie?
Die Finanzmarktkrise 2008/09 und ihre Folgeerscheinungen haben Schwächen im internationalen Finanzsystem aufgezeigt und zu tiefgreifenden Veränderungen auf den Finanzmärkten geführt. Was viele bis vor kurzem für unmöglich gehalten haben, ist heute Wirklichkeit. Der Bundesrat hat noch während der Finanzmarktkrise die neue Ausgangslage zum Anlass genommen, die Ziele und strategischen Stossrichtungen seiner Politik zu klären und neu festzulegen, um damit die Grundlage für einen zukunftsfähigen schweizerischen Finanzplatz zu schaffen. Wichtige Massnahmen konnten bis dato umgesetzt werden. Doch die Arbeit ist damit nicht getan, denn der Schweizer Finanzplatz wird von immer neuen Entwicklungen herausgefordert.


Die Finanzmarktpolitik gestaltet sich aufgrund der globalen Verflechtung des Schweizer Finanzplatzes äusserst dynamisch. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Umsetzung der Ende 2009 vom Bundesrat festgelegten Finanzmarktstrategie und wirft einen kritischen Blick auf kommende Herausforderungen für den Schweizer Finanzplatz.
Rolle und Bedeutung einer Strategie
Prima vista ist alles einfach und klar: Dem Staat kommt die Aufgabe zu, gesamtwirtschaftlich sinnvolle Rahmenbedingungen für den Finanzsektor zu schaffen, vor allem im Bereich der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie bei der Ausgestaltung der Besteuerung. Innerhalb dieses staatlich festgesetzten Rahmens bleibt es dem Privatsektor überlassen, möglichst erfolgreiche Geschäftsbereiche zu entwickeln. Betrachtet man Finanzmarktpolitik etwas näher, zeigt sich rasch ein differenzierteres Bild: Die Gestaltung der Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung von Wettbewerbsfähigkeit, Stabilität und Integrität ist eine komplexe und dynamische Angelegenheit. Sie kommt einer Gratwanderung gleich – einem stetigen Abwägen von Kosten und Nutzen sowie der Suche nach einem Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen. Der Blick auf die spezifische Situation in der Schweiz verdeutlicht, dass der prosperierende, international ausgerichtete Finanzsektor im Dienste der gesamten Volkswirtschaft steht. Gerade für ein rohstoffarmes Land wie die Schweiz bildet er eine wichtige Stütze für Wohlstand und Beschäftigung (vgl. Kasten 1). Deshalb ist es entscheidend, die Zukunft durch gute Rahmenbedingungen nachhaltig zu sichern.
Finanzmarktpolitik des Bundes
Im Dezember 2009 hat der Bundesrat in seinem Bericht «Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz» die Anforderungen an einen zukunftsfähigen Schweizer Finanzplatz skizziert. Er nahm die tiefgreifenden Veränderungen auf den Finanzmärkten zum Anlass, die Ziele und strategischen Stossrichtungen seiner Politik zu klären (vgl. Kasten 2). Die Strategiearbeiten der Behörden wurden von Anfang an durch eine gemischte Arbeitsgruppe, in der die wichtigsten Verbände des Finanzsektors vertreten waren, begleitet. Dieser Dialog mit der Finanzbranche konnte im Rahmen des neu geschaffenen Forums Finanzplatz weitergeführt und vertieft werden. Das Festlegen einer Strategie ist wertlos ohne eine konsequente Umsetzung. Der Bundesrat hat deshalb nicht nur eine breite Palette von insgesamt 25 bereits in Umsetzung begriffenen, geplanten oder zu prüfenden Massnahmen vorgeschlagen, sondern gleichzeitig auch eine interdepartementale Arbeitsgruppe IDA Finanzmarktpolitik mit der Begleitung der Umsetzung der Massnahmen beauftragt.1 Seit März 2010 ist das neu geschaffene Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) operativ tätig. Es ist verantwortlich für die internationalen Finanz-, Steuer- und Währungsangelegenheiten sowie die Finanzmarktpolitik.
Massnahmenpaket des Bundesrates
Nachfolgend ein aktueller Überblick über eine Auswahl wichtiger Massnahmen im Bereich der internationalen Finanz- und Steuerfragen:
Wettbewerbsfähigkeit
Mit gezielten Massnahmen zur Verbesserung der generellen regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen will der Bundesrat die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes nachhaltig stärken. Verschiedene regulatorische Anpassungen – beispielsweise im Börsen-2 oder Versicherungsbereich3 – sollen die Attraktivität steigern. Im Sinne einer längerfristigen Optimierung des Schweizer Steuersystems sollen marktverzerrende Wirkungen minimiert werden. Zu diesem Zweck hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – im Auftrag des Bundesrates – Möglichkeiten zur Finanzierung einer über eine längere Zeitperiode gestaffelten Abschaffung der Stempelabgaben evaluiert und ihre Erkenntnisse Anfang Juli 2011 in einer Studie veröffentlicht. Das Parlament hat im Rahmen der Vorlage zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor (Too big to fail) in der Herbstsession 2011 bereits eine erste Weichenstellung vorgenommen und die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren sowie die Befreiung der Beteiligungsrechte von der Emissionsabgabe beschlossen, sofern diese aus der Wandlung von Hybridkapital stammen. Damit können Schweizer Banken Contingent Convertible Bonds (CoCos) in der Schweiz zu international wettbewerbsfähigen Bedingungen begeben.4 Die Rahmenbedingungen werden damit für den Schweizer Kapitalmarkt insgesamt verbessert.
Marktzutritt
Für die Schweiz mit einem international kompetitiven Finanzplatz sind offene Märkte entscheidend. Aufgrund des kleinen Heimmarktes sind die Schweizer Finanzintermediäre auf einen guten Marktzugang im Ausland angewiesen, wobei aus Sicht des Standorts Schweiz der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung eine besondere Bedeutung zukommt. In verschiedenen Ländern haben die zuständigen Behörden als Folge der Finanzmarktkrise neue Massnahmen getroffen, die den grenzüberschreitenden Kapital- und Dienstleistungsverkehr direkt oder indirekt einschränken. Die Schweiz setzt sich im Rahmen einer aktiven bilateralen und multilateralen Aussenwirtschaftspolitik sowie durch regulatorische Anpassungen dafür ein, dass Schweizer Finanzmarktakteure einen diskriminierungsfreien Zugang zu ausländischen Märkten erhalten. Zu diesem Zweck sollen die engen bilateralen Kontakte des Eidg. Finanzdepartements (EFD) zu den massgeblichen Industrieländern verstärkt werden. Im Rahmen von so genannten bilateralen Finanzdialogen sollen privilegierte Kontakte mit Behörden ausgewählter Partnerstaaten aufgebaut werden. 2011 konnte die Schweiz mit Russland und Indien solche Finanzdialoge vereinbaren und entsprechende Memoranden unterzeichnen. Weitere Schwellenländer – wie China, Brasilien oder Südafrika – sollen folgen. Ebenfalls auf bilateraler Ebene ist der Marktzutritt Gegenstand der mit Deutschland und Grossbritannien unterzeichneten Abgeltungssteuerabkommen. Insbesondere eröffnet der erzielte Abbau von Zutrittshürden5 der Finanzbranche die Möglichkeit, Kunden mit grösserer Rechtssicherheit und Servicequalität grenzüberschreitend anzusprechen und zu beraten. Auf regulatorischer Ebene hat der Bundesrat am 6. Juli 2011 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) eröffnet. Die Vorschriften des KAG betreffend Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen sollen an die neuen internationalen Standards angeglichen werden. Dadurch soll einerseits der Anlegerschutz sowie die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Finanzmarktdienstleister verbessert werden. Andererseits soll Schweizer Finanzdienstleistern der Zugang zum EU-Markt erhalten bleiben.
Stabilität
Die Finanzkrise zwang viele Länder zu staatlichen Bankenrettungen, um die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaften sicherzustellen. Ein solches Engagement kann so weit führen, dass Länder nicht nur ihre finanziellen Handlungsspielräume verlieren, sondern aufgrund der damit entstehenden zusätzlichen Schuldenlast gar selbst gerettet werden müssen, wie das Beispiel von Irland verdeutlicht. Die Too-big-to-fail-Problematik führt ausserdem dazu, dass der Markt nicht ohne Wettbewerbsverzerrungen und Behinderung des Strukturwandels funktionieren kann. Auch die Schweiz musste 2008 ein grossangelegtes Massnahmenpaket erarbeiten, in dessen Zentrum die Stabilisierung der UBS stand.6 Um solche Gefahren für die Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden zukünftig möglichst zu verhindern, setzte der Bundesrat am 4. November 2009 eine aus Vertretern von Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft bestehende Expertenkommission ein, die Ende September 2010 ihren Schlussbericht mit Empfehlungen vorgelegt hat. Der vorgeschlagene Policy-Mix enthält verschärfte Eigenmittelanforderungen, organisatorische Massnahmen (die im Krisenfall systemrelevante Funktionen sicherstellen), strengere Liquiditätsvorschriften sowie eine Begrenzung der Verflechtungen und Klumpenrisiken im Finanzsektor. Der Bundesrat hat den Expertenvorschlag in einem Gesetzesentwurf aufgenommen und konkretisiert. Zudem wurde eine Regulierungsfolgeabschätzung von den involvierten Behörden durchgeführt. Eine zügige Beratung im Parlament, die weitestgehend der bundesrätlichen Botschaft folgte, ermöglichte eine Verabschiedung am 30. September 2011.Obwohl andere Länder mit bedeutenden Finanzplätzen – wie etwa das Vereinigte Königreich – ähnliche Gesetzesvorlagen planen, nimmt die Schweiz mit ihrer Lösung international eine führende Rolle ein. Bei der Umsetzung der verschärften Basel-III-Vorschriften für alle Banken und Effektenhändler richtet sich die Schweiz grundsätzlich nach dem internationalen Fahrplan. Per 1. Januar 2013 sollen die strengeren Eigenmittelvorschriften in Kraft treten. In einem zweiten Schritt werden – nach einer Beobachtungsperiode – neue Vorschriften zur Liquidität und zur Höchstverschuldung (Leverage Ratio) eingeführt. Die vom Parlament beschlossene Stärkung des Einlegerschutzes sowie die verbesserte Zusammenarbeit der Finanzmarktbehörden7 sind weitere Massnahmen zur Stärkung der Stabilität. Nur ein stabiler Finanzsektor kann nachhaltig Wohlstand schaffen. Und schliesslich leistet die Schweiz durch ihr aktives Engagement in den wichtigsten internationalen Finanzgremien – wie dem Financial Stability Board (FSB), dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und dem Internationalen Wahrungsfonds (IWF) – einen wichtigen Beitrag für die internationale Finanzstabilität.
Integrität
Die Finanzkrise hat einen breiten internationalen Konsens für eine effektivere und bessere Regulierung im Finanz- und Steuerbereich hervorgebracht. Die Schweiz will offensiv agieren und sich international mit innovativen und glaubwürdigen Vorschlägen im Finanz- und Steuerbereich einbringen. Die Schweiz soll sich als sicherer, erfolgreicher und weltweit respektierter Finanzstandort profilieren. Die beiden mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Abgeltungssteuerabkommen sehen vor, dass Personen mit Wohnsitz in den beiden Ländern ihre bestehenden Bankkonten in der Schweiz nachbesteuern und damit regularisieren können, indem sie entweder eine Einmalzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und -gewinne unterliegen einer Abgeltungssteuer. Damit wird die Rechtssicherheit erhöht, und die Schweiz untermauert ihre Weissgeldstrategie von 2009. Das Modell der Abgeltungssteuer bildet eine nachhaltige Alternative zum automatischen Informationsaustausch der EU.8 Weitere Abkommen sollen folgen. Das neue Steueramtshilfegesetz leistet künftig einen wichtigen Beitrag, dass sich der Schweizer Finanzplatz durch seine Stabilität, Berechenbarkeit und Integrität hervorhebt. Das Gesetz regelt den Vollzug der Amtshilfe in Doppelbesteuerungsabkommen und anderen Abkommen, insbesondere den darin vereinbarten Informationsaustausch gemäss OECD-Standard.
Herausforderungen für die Schweiz
Die konsequente Umsetzung der Strategie ist für alle Beteiligten eine grosser Aufgabe und benötigt viel Energie. Dazu gehört insbesondere die Weiterführung der von der Schweiz 2009 eingeschlagenen Weissgeldstrategie. Zudem haben sich aufgrund der internationalen Entwicklungen einige Herausforderungen akzentuiert, denen sich die Schweiz nicht entziehen kann. Sie umfassen – neben den erhöhten Risiken auf dem Schweizer Immobilienmarkt (vgl. Kasten 4) – die Schuldenkrise und die hohe Dynamik der Finanzmarktregulierung.Die aktuelle Schuldenkrise insbesondere in der Eurozone – u.a. als Folge der Stützung taumelnder Finanzinstitute und der Konjunktur in der Finanzkrise – birgt auch für die Schweiz und den Schweizer Finanzstandort mannigfache Risiken. Zum einen spürt die Schweiz die Auswirkungen des zu starken Schweizer Frankens, was eine Lähmung der Konjunktur und negative Wirkungen auf Arbeitsplätze, Sozialversicherungen und öffentliche Haushalte zur Folge haben kann. Die Finanzintermediäre sind mit tieferen Ergebnissen wegen ungünstiger Kosten-Ertragsverhältnisse konfrontiert. Düstere Konjunkturperspektiven erhöhen zudem die Gefahr von Zahlungsschwierigkeiten bei Kreditnehmern. Zum andern ergeben sich Auswirkungen aufgrund der starken internationalen Vernetzung der Finanzbranche. Auch wenn das direkte Engagement in Krisenländern wie Griechenland gering ist, so besteht die Gefahr, dass durch die Schieflage von grossen, international tätigen Banken und den dadurch ausgelösten Marktentwicklungen auch gesunde Finanzinstitutionen in den Abwärtssog gezogen werden könnten. Eindrückliches Beispiel hierfür war der Fall von Lehman Brothers 2008. Die hohe Schuldenlast und die Schwierigkeiten, Strukturreformen durchzuführen, die sich nicht zuletzt auch aufgrund der demografischen Alterung akut aufdrängen, stimmen für die mittelbare wirtschaftliche Zukunft in vielen Ländern pessimistisch. Ein schwaches Wirtschaftswachstum dieser Märkte würde die international ausgerichteten Schweizer Finanzinstitute ebenfalls treffen. Auch im Bereich der internationalen Finanzmarktregulierungen zeichnen sich grosse Herausforderungen für die Schweiz ab. Weltweit laufen die Regulierungsmaschinerien auf Hochtouren. Im Anschluss an die Finanzkrise hat neben den USA (Fatca9/Dodd-Frank Act10) auch die EU-Kommission eine umfassende Reform der EU Finanzmarktregulierung initiiert. Ziel der EU-Regulierungsinitiative ist die Transparenz und Stabilität der EU-Finanzmärkte in Umsetzung der Entscheidungen der G20 zu erhöhen. Zugleich soll die Harmonisierung und Integration des europäischen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen vorangetrieben werden. Die Regulierungsinitiative umfasst über 25 Einzelregulierungen, welche die Kommission bis Ende 2011 ausarbeiten will, mit dem erklärten Ziel, sie Anfang 2013 in Kraft zu setzen. Die Revisionsbestrebungen werden die europäischen Finanzmärkte massgeblich umgestalten. Die EU-Finanzmarktregulierung soll verschärft, in ihrem Anwendungsbereich erweitert und an die Entwicklungen an den Finanzmärkten angepasst werden. Zudem besteht die Tendenz, den Marktzugang für Drittstaaten wie die Schweiz auf EU-Ebene zu harmonisieren. Ein Finanzdienstleister aus einem EU-Drittstaat erhält nur dann Zugang zum europäischen Finanzmarkt, wenn er sich dem EU-Recht unterwirft. Um also nur schon den Status Quo in der Frage des EU-Marktzugangs zu halten, drängen sich unter solchen Umständen Anpassungen im Schweizer Recht auf.
Fazit
Zwei Jahre nach der Verabschiedung der bundesrätlichen Finanzmarktpolitik lassen sich drei Punkte festhalten:− Erstens befindet sich die Umsetzung der Finanzmarktpolitik auf Kurs.11 Belege dafür sind die Ergebnisse bei der Umsetzung der Weissgeldstrategie oder zur Regulierung der Too-big-to-fail-Thematik. Auch der Dialog sowie die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden und der Branche konnten weiter vertieft werden.− Zweitens zeigen die seit der Verabschiedung akzentuierten Herausforderungen – namentlich die aktuelle Schuldenkrise oder die Regulierungsentwicklung –, dass die Ziele und die Stossrichtungen nach wie vor stimmen. Die grosse Dynamik führte zu punktuellen Anpassungen des Massnahmenkatalogs. − Drittens gilt es zu akzeptieren, dass Finanzplatzthemen trotz Strategie und planmässiger Umsetzung auch in absehbarer Zukunft im Brennpunkt des öffentlichen Interesses bleiben werden. Dies ist nicht Ausdruck fehlendender Konzeption oder mangelndem Engagements, sondern illustriert die Vernetzung der internationalen Finanzmärkte und die hohe Bedeutung der Finanzbranche für das erfolgreiche Funktionieren der Volkswirtschaft.



