Editorial
Schliessen der Lücken im Regelwerk des öffentlichen Beschaffungswesens
Das öffentliche Beschaffungswesen ist weltweit von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. In Krisenzeiten nimmt die Bedeutung sogar zu, wie die während der Finanz- und Wirtschaftskrise beschlossenen umfassenden Infrastruktur- und anderen Beschaffungsprogramme zeigen. Gross ist dabei die Versuchung, solche Programme inländischen Anbietern vorzubehalten und mit Buy-American- oder Buy-China-Klauseln zu versehen, was enorme Auswirkungen hat. Nicht zuletzt deshalb haben die protektionistischen Massnahmen das Bewusstsein über die Notwendigkeit von funktionierenden Regeln im öffentlichen Beschaffungswesen gestärkt. Es gilt das internationale Regelwerk und den weltweiten Marktzutritt in Zukunft zu verbessern und auf nationaler Ebene eine moderne, effiziente und flexible Rechtsordnung zu schaffen. Das Regelwerk des öffentlichen Beschaffungswesens ist im Vergleich zum internationalen Recht für den Güterhandel noch jung, aber auch bruchstückhaft. Erst mit dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 wurde das weitgehende Ermessen der Beschaffungsbehörden eingeschränkt, das öffentliche Beschaffungswesen liberalisiert und gewissen Prinzipien unterstellt, wie dem Wettbewerb, der Gleichbehandlung der Anbieter und der Transparenz. Dieses Abkommen ist allerdings nur zwischen 40 der 153 WTO-Mitglieder anwendbar. Immerhin steht von den Schwellenländern China im Beitrittsprozess, und Indien hat kürzlich um den Beobachterstatus ersucht. Die Schweiz hat mit einzelnen Partnern wie Chile, Mexiko und Kolumbien, die nicht Mitglied dieses Abkommens sind, im Rahmen von Freihandelsabkommen den Zugang zu den jeweiligen Beschaffungsmärkten geregelt.Nicht in allen Signatarstaaten sind alle staatlichen Ebenen bzw. Sektoren dem WTO-Übereinkommen unterstellt. Auch diese Lücken gilt es zu schliessen und neue Entwicklungen – wie das E-Procurement – in das Regelwerk aufzunehmen. Dies gelang mit der 2006 revidierten Version des Abkommens. Deren Inkrafttreten ist aber erst möglich, wenn die Verhandlungen über einen verbesserten Marktzugang abgeschlossen sind. Auch innerhalb der Schweiz muss das geltende Regime modernisiert, flexibilisiert, geklärt und harmonisiert werden. Die drei ersten Ziele wurden zum Teil mit der auf Anfang Jahr in Kraft gesetzten Revision der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen auf Bundesebene umgesetzt. Das Ziel der Harmonisierung konnte noch nicht erreicht werden, da eine Teilvereinheitlichung aus föderalistischen Gründen von den Kantonen abgelehnt wurde.

