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Editorial

Die Bilateralen I sind ein Erfolg

«The proof of the pudding is in the eating.» Auch die Qualität der Europapolitik misst sich an ihrer praktischen Anwendung. Mit dem Nein der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von 1992 zu einem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) war diese Anwendung in Frage gestellt. Doch unsere Unternehmen sind auf den gleichberechtigten Zugang angewiesen, wenn sie auf ihrem wichtigsten Markt bestehen wollen. Mit dem Paket von sieben sektoriellen Abkommen mit der EU konnten wir den Marktzugang sicherstellen. Diese so genannten «Bilateralen I» öffnen Arbeitsmärkte, bauen technische Handelshemmnisse ab und verbessern den Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt. Sie regeln die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Technologie, erleichtern den Handel mit Agrarprodukten und bringen eine Liberalisierung von Land- und Luftverkehr. Heute zeigt sich: Die Bilateralen I sind ein Erfolg. Sie sind eine wichtige Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und ein bedeutender Faktor für Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz. Der bilaterale Weg ist aber steinig. Verhandlungen bedingen Geschick und gute Vorbereitung gegenüber einer mächtigen EU. Die gegenseitige Marktöffnung gelingt nicht immer auf Anhieb. Beispiele sind Probleme wie Tieflohnkonkurrenz, Reziprozität, eine mangelhafte Ausnutzung der Marktchancen wie im öffentlichen Beschaffungswesen oder eine teilweise aufwendige Bürokratie, so etwa in der Forschungszusammenarbeit. Hier sind weiterhin Verbesserungen nötig. Fakt bleibt: Unsere europäischen Nachbarn sind wichtig für die Schweizer Volkswirtschaft. Täglich findet ein Handel im Umfang von über 1 Mrd. Franken statt. Jeden dritten Franken erwirtschaften wir heute in unseren Beziehungen zur EU. Das ist nur auf einer stabilen Rechtsbasis und mit den Bilateralen I möglich.  Diese Wirtschaftsabkommen wurden im Jahre 2000 vom Volk mit 67% angenommen und 2005 in der Abstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die damaligen zehn EU-Beitrittsländer bestätigt. Wenn wir am 8.Februar 2009 über deren Weiterführung und Ausdehnung auf die beiden neusten EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien abstimmen, dann stehen auch die Bilateralen I insgesamt zur Debatte. Denn die Personenfreizügigkeit ist vertraglich mit den übrigen Abkommen verknüpft. Die vorliegende Untersuchung über deren wirtschaftliche Auswirkungen schafft darum wichtige Grundlagen für diese Entscheidung. Aufgrund der guten Erfahrungen der letzten Jahre bin ich klar der Meinung, dass die bewährten Bilateralen I - und damit der bilaterale Weg - bestätigt und gesichert werden müssen. Es ist zu jeder Zeit wichtig, dass unsere Firmen auf diese stabilen und bewährten Rahmenbedingungen bauen können.

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Bundesrätin Doris Leuthard
Chefin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements EVD



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